Hinsichtlich sämtlicher - auch zukünftiger - Anwaltsverträge, die zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend, auch bei Personenmehrheiten, “Auftraggeber“ genannt)und der atlaskey Rechtsanwälte GbR, Gutleutstr. 96, 60329 Frankfurt am Main, vertreten durch die Rechtsanwälte Thomas Alexander Heinrich und Friedrich Albrecht Lösener (nachfolgend auch zusammen „Kanzlei“ und gemeinsam mit dem Auftraggeber die „Parteien“ genannt) abgeschlossen werden, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (die “Vereinbarung”):
- Zustandekommen des Vertrages
- Vergütung
- Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber wird die Kanzlei über alle zur Erbringung der vereinbarten Rechtsdienstleistung erforderlichen Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, der Kanzlei die zur vereinbarten Rechtsdienstleistung erforderlichen Unterlagen und Daten vollständig und in geordneter Form zu übermitteln.
- Nachfragen der Kanzlei und insbesondere Aufforderungen der Kanzlei zur Stellungnahme zu eingegangenen Schriftsätzen oder Schreiben wird der Auftraggeber jeweils zeitnah bearbeiten und den Rechtsanwalt entsprechend informieren.
- Während der Dauer des Anwaltsvertrages wird der Auftraggeber mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder anderen Verfahrensbeteiligten nur in Abstimmung mit der Kanzlei in Kontakt treten.
- Der Auftraggeber wird der Kanzlei über längere Abwesenheiten und Nichterreichbarkeit wegen Urlaubs, Geschäftsreisen, Krankenhausaufenthalt etc. rechtzeitig unterrichten und im Falle der Änderung von Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Fax- Nummer etc. der Kanzlei rechtzeitig unter Angabe der neuen jeweiligen Daten informieren. Die Information soll in Textform erfolgen.
- Kommunikation per E-Mail
- Die Kanzlei ist zur Nutzung von E-Mails oder anderer elektronischer Kommunikationsmittel für mandatsbezogene Informationen uneingeschränkt und ohne Einsatz von Signaturverfahren oder Verschlüsselungsverfahren berechtigt, sofern ihnen eine E-Mail-Adresse mitgeteilt wird und der Auftraggeber der Nutzung nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht oder seine Zustimmung widerruft.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass ausschließlich er oder von ihm beauftragte Personen Zugang zum E-Mail-Eingang haben und, dass die Eingänge über E-Mail vom Auftraggeber regelmäßig (mindestens werktäglich) überprüft werden. Die Kanzlei weist dabei darauf hin, dass per E-Mail zugegangene Schriftstücke nach Eingang ausgedruckt und geordnet einer Papier-Akte hinzugefügt werden sollten, soweit der Auftraggeber nicht anderweitige Aktenverwaltungssysteme nutzt und die per E-Mail eingegangenen Schriftstücke darin aufnimmt und ordnet.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kanzlei darauf hinweisen, falls sich betreffend die in Ziffern 3.1 und 3.2 geregelten Modalitäten der Übermittlung von E-Mails Veränderungen ergeben.
- Eine Verpflichtung der Kanzlei zur Übersendung von Schriftstücken an den Auftraggeber per E-Mail besteht nicht.
- Beendigung der Vereinbarung
- Der Auftraggeber kann — soweit nichts anderes vereinbart ist — diese Vereinbarung jederzeit kündigen.
- Die Kanzlei kann diese Vereinbarung jederzeit ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
- Die Kanzlei kann den Anwaltsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Als wichtige Gründe gelten zB: Aussichtslosigkeit der weiteren Rechtsverfolgung, Nichtzahlung von Vorschüssen gem. § 9 RVG trotz Mahnung, Nachträgliches Bekanntwerden von Gründen des § 45 BRAO (Tätigkeitsverbote).
- Haftungsbeschränkungen
- Schadensersatzansprüche, die dem Auftraggeber, gleich auf welcher Rechtsgrundlage aus oder in Zusammenhang mit dem Mandat gegen die Kanzlei zustehen könnten, sind – außer bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – bei einfacher Fahrlässigkeit auf insgesamt EUR 250.000 je Fall und insgesamt EUR 1.000.000,00 für alle Fälle (die „Mindestversicherungssumme“), gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO, begrenzt.
- Dem Auftraggeber wurden die Grundsätze und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung auf die Mindestversicherungssumme erläutert.
- Die Begrenzung nach vorstehender Ziffer 5.1 gilt auch für etwaige Ansprüche gegen Mitarbeiter der Kanzlei und andere von der Kanzlei eingeschaltete Dritte.
- Der Auftraggeber wird hiermit auf die Möglichkeit einer Einzelobjektversicherung hingewiesen. Sollte er der Ansicht sein, dass die zuvor bezeichnete Haftungssumme das Risiko nicht angemessen abdeckt, wird die Kanzlei auf sein Verlangen eine Einzelobjektversicherung abschließen, sofern der Auftraggeber sich bereit erklärt, die dadurch entstehenden Mehrkosten zu übernehmen.
- Wenn an einem möglichen Schadensfall mehrere gegenüber dem Auftraggeber verantwortliche Verursacher beteiligt sind, haftet die Kanzlei im Rahmen der oben genannten Haftungsgrenze nur anteilig nach dem jeweiligen Verursachungsbeitrag. Das gilt unabhängig davon, ob die anderen Verursacher für ihren Ursachenanteil haften oder aufgrund einer Haftungsprivilegierung von der Haftung freigestellt sind.
- Für den Fall, dass im Rahmen der beauftragten Tätigkeit Bezüge zu einer ausländischen Rechtsordnung auftreten, erklärt die Kanzlei hiermit ausdrücklich keine Rechtsauskünfte zu Rechtsfragen, die ausländischem Recht unterliegen, zu erteilen. Die Kanzlei erbringt ihre Rechtsdienstleistungen ausschließlich im deutschen Recht.
- Die Parteien sind darüber einig, dass eine steuerrechtliche Prüfung und Beratung durch die Kanzlei nicht erfolgt und damit eine Haftung der Kanzlei hinsichtlich steuerrechtlicher Auswirkungen und Konsequenzen ausgeschlossen ist.
- Handakte der Kanzlei
- Die Verpflichtung des beauftragten Rechtsanwalts zur Aufbewahrung und Herausgabe der Handakten erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.
- Auf eine Benachrichtigung von der beabsichtigten Vernichtung der Handakten wird verzichtet.
- Prozessunterlagen sind unaufgefordert nach Prozessende binnen drei Monaten bei dem beauftragten Rechtsanwalt abzuholen.
- Dies gilt auch für Akten in elektronischer Form.
- Datenschutz
- Die Kanzlei kann die bei der Bearbeitung oder sonst im Zusammenhang mit dem Mandat bekanntwerdenden Angaben über den Auftraggeber, deren Vertreter und Mitarbeiter erheben, speichern und nutzen („verarbeiten”). Für diese Zwecke können auch personenbezogene Angaben über die vorstehend genannten Personen an Dritte (z.B. Gerichte, Polizei- und Aufsichtsbehörden weltweit) übermittelt werden, soweit (i) dies gesetzlich zulässig ist oder (ii) dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Kanzlei, dem Auftraggeber gegenüber notwendig ist und die einschlägigen Datenschutzvorschriften über die Datenübermittlung eingehalten werden.
- Darüberhinausgehend besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, dass die Kanzlei die personenbezogenen Daten des Auftraggebers verarbeitet, um dem Auftraggeber weitere maßgeschneiderte Angebote über Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Themen „Migration“ und „Leben in Deutschland“ zukommen zu lassen. Dazu ist die nachfolgende Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
- Hiermit bestätige ich, dass ich, dass die Kanzlei meine personenbezogenen Daten verarbeiten darf, um mir maßgeschneiderte Angebote zu Dienstleistungen rund um die Themen „Migration“ und „Leben in Deutschland“ zukommen zu lassen. (Bitte mit einem „X“ markieren)
☐ Ja. ☐ Nein.
- Kontaktperson
Für den Fall, dass der Auftraggeber den Namen und die Kontaktdaten einer von ihm gewählten Kontaktperson an die Kanzlei übermittelt, ist die Kanzlei zugleich berechtigt, der genannten Kontaktperson die notwendigen Informationen hinsichtlich des Mandatsverhältnisses zu übermitteln.
- Untervollmacht
Die Kanzlei ist berechtigt, im Rahmen der Mandatsarbeit Berufsträgern, Referendaren und Mitarbeitern der Kanzlei Untervollmacht zu erteilen.
- Sonstiges
- Diese Vereinbarung sowie alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche aus dieser oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und ihrer Durchführung unterliegen deutschem Recht.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Frankfurt am Main.
- Für den Abschluss dieser Vereinbarung gilt die Textform.
- Der Auftraggeber verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung der Kanzlei (§ 151 S. 1 BGB).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der jeweils unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung gewollt haben. Entsprechendes gilt zur Ausfüllung eventueller Lücken dieser Vereinbarung.
Ein Mandatsverhältnis entsteht erst, wenn der Auftraggeber die Kanzlei mit der Vertretung seiner rechtlichen Interessen beauftragt und die Kanzlei das Mandat annimmt. Die Annahme seitens der Kanzlei erfolgt durch Übersendung einer Bestätigungs-E-Mail an den Auftraggeber.
Hinsichtlich der Regelungen über die Vergütung wird auf die entsprechend berufsrechtlicher Vorgaben nachfolgend gesondert aufgeführte Vergütungsvereinbarung verwiesen. Mehrere Auftraggeber haften der Kanzlei als Gesamtschuldner.